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Glossar E-Commerce

Glossar E-Commerce

Alle Fachbegriffe des Beitrags Die Geschichte des E-Commerce in alphabetischer Reihenfolge. Die Zahl am Ende nennt den Abschnitt, in dem der Begriff eingeführt wird.

1

  • 1-Click – Kauf mit einem einzigen Klick für Kunden, deren Adresse und Zahlungsdaten gespeichert sind; US-Patent von Amazon (1999–2017), in Europa nicht erteilt. 4

A

  • Agentic Commerce – Handel, bei dem ein KI-Agent im Auftrag des Kunden kauft, über Protokolle wie ACP (OpenAI, Stripe), AP2 und UCP (Google) und die Verfahren von Visa und Mastercard (2025); 2026 noch Versuch, nicht Alltag. 8

B

  • B2B – Business-to-Business, Handel zwischen Unternehmen; elektronisch seit EDI, im Web seit Dell und Cisco (1996); dem Umsatz nach größer als der Handel mit Verbrauchern. 3
  • B2C – Business-to-Consumer, Verkauf von Unternehmen an Verbraucher, der Gegenstand dieses Beitrags. 3
  • Barcode – Strichcode auf der Ware, den ein Scanner liest; Universal Product Code, erster Verkauf am 26. Juni 1974 in Troy, Ohio; Voraussetzung für Lager, Kasse und Logistik mit Millionen Artikeln. 1
  • Bildschirmtext – Btx, das Videotex der Bundespost, gestartet am 1. September 1983, 1992 rund 320.000 Teilnehmer, 1995 in T-Online aufgegangen, Ende 2001 abgeschaltet; Otto und Quelle boten darüber ihre Kataloge an. 2
  • Button-Lösung – Vorschrift seit 1. August 2012, dass die Schaltfläche zum Bestellen „zahlungspflichtig bestellen“ heißen muss und Preis, Versandkosten und Laufzeit unmittelbar darüber stehen; seit 19. Juni 2026 ergänzt um den Widerrufsbutton. 6

C

  • Cookie – Kleine Notiz, die ein Server im Browser hinterlegt und die der Browser bei jedem weiteren Aufruf mitschickt, damit der Server den Nutzer wiedererkennt; erfunden 1994 von Lou Montulli bei Netscape für einen Warenkorb. 3

D

  • Digital Markets Act – EU-Verordnung 2022/1925 (Gesetz über digitale Märkte), die Torwächtern verbietet, eigene Angebote zu bevorzugen und die Daten ihrer Drittanbieter gegen diese zu verwenden; Pflichten seit März 2024. 7
  • Digital Services Act – EU-Verordnung 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste), seit 17. Februar 2024 vollständig anwendbar: Plattformen müssen Händler prüfen, illegale Waren entfernen, Empfehlungen erklären und Risiken untersuchen; Bußen bis sechs Prozent des Weltumsatzes, gegen Temu 200 Millionen Euro (2026). 7
  • Digitale Güter – Musik, Filme, Spiele, Software und Abonnements, die ohne Paket geliefert werden und in der Vervielfältigung nichts kosten; iTunes Store (2003), Steam (2003), App Store (2008); ihr Engpass sind Rechte und der Anteil der Plattform, nicht die Lieferung. 6
  • Direct-to-Consumer – D2C, Verkauf einer Marke an ihre Kunden ohne Händler und Marktplatz, meist über einen eigenen Laden und Werbung in sozialen Netzen; Warby Parker (2010), Dollar Shave Club (2011); seit Apples Tracking-Beschränkung (2021) teurer geworden. 7
  • Drittanbieter – Händler, der auf dem Marktplatz eines anderen verkauft; auf Amazon seit 2015 mehr als die Hälfte der verkauften Stücke, 2025 61 Prozent. 5

E

  • E-Commerce – Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen, bei dem Bestellung und meist auch Bezahlung über ein Datennetz laufen und kein Mensch die Bestellung auf Verkäuferseite entgegennimmt; 2025 rund ein Fünftel des Einzelhandels weltweit. Einleitung
  • Electronic Data Interchange – EDI, Austausch von Bestellung, Lieferschein und Rechnung als genormte Datensätze zwischen den Rechnern zweier Firmen; seit 1968 (TDCC), Norm ANSI X12 (1979); der elektronische Handel zwischen Unternehmen vor dem Web. 1

F

  • Fulfillment – Lagerung, Verpackung, Versand und Rücknahme als Dienstleistung für fremde Händler; Fulfillment by Amazon (2006) machte Amazon vom Laden zur Infrastruktur. 5

G

  • Gütesiegel – Zeichen eines Prüfers, dass ein Laden Impressum, Datenschutz, Widerruf und Zahlung richtig handhabt, meist mit einer Versicherung für den Käufer; Trusted Shops (Köln, 1999). 4

K

  • Kauf auf Rechnung – Der Kunde bekommt die Ware, prüft sie und zahlt erst danach; von Otto nach 1950 eingeführt, bis heute neben PayPal die häufigste Zahlungsart im deutschen Netzhandel, seit 2005 von Klarna als Dienst angeboten. 1
  • KI-Agent – Programm aus Sprachmodell und Werkzeugen, das im Auftrag eines Menschen mehrstufige Aufgaben erledigt, beim Einkaufen suchen, vergleichen, bestellen und bezahlen; Rufus (2024), ChatGPT Instant Checkout (2025), Comet. 8
  • Kreditkarte – Zahlungskarte, bei der eine Bank für den Inhaber bürgt und die Nummer genügt, um aus der Ferne zu zahlen; Diners Club (1950), BankAmericard (1958, später Visa); das Zahlungsmittel des frühen Netzhandels. 1

L

  • letzte Meile – Weg vom letzten Lager bis zur Haustür, der teuerste Teil der Lieferkette; Packstation (2001), eigene Fahrer von Amazon, Quick Commerce (2020). 6
  • Long Tail – Beobachtung von Chris Anderson (2004), dass ein Laden ohne Regalgrenze mit Millionen selten gekaufter Artikel zusammen einen großen Teil seines Umsatzes macht. 5

M

  • Mitgliedschaft – Pauschale, die Versandkosten unsichtbar macht und den Kunden an einen Laden bindet; Amazon Prime (2005, 79 Dollar im Jahr für Zweitagesversand) als Vorbild. 5
  • Mobile Commerce – Einkauf über das Mobiltelefon, seit iPhone (2007) und App Store (2008); verlangt Seiten für kleine Bildschirme, Kassen ohne Tastatur und Apps, und brachte den Laden an jeden Ort. 6

N

  • Nachnahme – Bezahlung an der Haustür: Der Briefträger kassiert den Betrag und händigt die Sendung aus; Zahlungsweg des Versandhandels vor Kreditkarte und Zahlungsdienst. 1

O

  • Online-Dienst – Geschlossenes Netz für Heimcomputer mit Nachrichten, Post, Foren und Kaufhaus gegen Monatsgebühr: CompuServe (Electronic Mall 1984), Prodigy (1988), America Online; jeder Händler musste sich jedem Dienst einzeln anschließen. 2
  • Online-Marktplatz – Seite, auf der nicht der Betreiber verkauft, sondern fremde Verkäufer und Käufer zusammenfinden und der Betreiber eine Gebühr nimmt; eBay (1995) war der erste, Taobao (2003) und Amazon Marketplace (2000) die größten. 3
  • Onlineshop – Laden im Web: Katalogseiten aus einer Datenbank, Warenkorb, Kasse mit verschlüsselter Übertragung von Adresse und Zahlungsdaten, Bestätigung per E-Mail; seit 1994/95 in dieser Form. 3

P

  • Plattformmodell – Geschäft, bei dem der Betreiber Kunden, Software, Lager und Vertrauen an fremde Händler vermietet und an jedem ihrer Verkäufe verdient, ohne die Ware zu besitzen; Amazon Marketplace seit 2000. 5
  • Preisvergleich – Seite, die dasselbe Produkt bei vielen Händlern nach Preis listet; idealo (2000), Froogle (2002, später Google Shopping); machte die Marge dünn und war Gegenstand der EU-Buße gegen Google (2017). 5
  • Provision – Anteil am Verkaufspreis, den der Marktplatz vom Drittanbieter nimmt, meist acht bis fünfzehn Prozent; dazu kommen Gebühren für Lager, Versand und Werbung. 5

Q

  • QR-Code – Quadratischer Strichcode, den jede Telefonkamera lesen kann; in China seit 2011 (Alipay) und 2013 (WeChat Pay) das Zahlungsmittel für alles, vom Straßenhändler bis zur Miete. 6
  • Quick Commerce – Lieferung binnen Minuten aus kleinen Lagern in Wohnvierteln; Gorillas und Flink (2020), Getir; nach der Pandemie weitgehend zusammengebrochen. 7

R

  • Retoure – Zurückgeschickte Ware, die geprüft, aufbereitet und neu verkauft oder vernichtet wird; in der Mode etwa die Hälfte des Umsatzes; Folge des Widerrufsrechts und der kostenlosen Rückgabe. 6

S

  • Shopsystem – Fertige Software, mit der ein Händler ohne eigene Programmierer einen Laden ins Netz stellt: Katalog, Warenkorb, Kasse, Verwaltung; Intershop (1995), Magento (2008), WooCommerce (2011), als Mietsoftware Shopify (2006). 3
  • Social Commerce – Verkauf im Strom der Unterhaltung, in Videos und Livestreams mit Kauf in der App; in China seit 2016, im Westen mit TikTok Shop (USA 2023). 7
  • SSL – Secure Sockets Layer, Verfahren von Netscape (1995), bei dem Browser und Server alles verschlüsseln, was sie austauschen, und der Server sich mit einem Zertifikat ausweist; seit 1999 TLS; das Schloss in der Adresszeile. 3
  • Suchmaschinenwerbung – Kauf von Sichtbarkeit neben den Suchergebnissen, je Klick in einer Auktion bezahlt; Google AdWords (2000); ersetzt für den Laden im Netz die Lage in der Einkaufsstraße. 5

T

  • Teleshopping – Verkauf aus dem Fernsehprogramm mit Bestellung per Telefon; Home Shopping Network (1982/1985), QVC (1986), in Deutschland H.O.T. (1995) und QVC (1996). 1
  • Torwächter – Gatekeeper nach dem Digital Markets Act: Firma, die zwischen Unternehmen und Verbrauchern steht und ohne die kein Händler auskommt; Amazon seit September 2023 benannt. 7
  • Treuhandzahlung – Escrow: Der Käufer zahlt an einen Mittler, der Verkäufer verschickt, der Käufer bestätigt den Empfang, erst dann bekommt der Verkäufer das Geld; Alipay (2004) löste damit das Vertrauensproblem des chinesischen Netzhandels. 5

U

  • UN/EDIFACT – Weltnorm der Vereinten Nationen für EDI-Nachrichten (ISO 9735, 1988), nach der bis heute Bestellungen, Zollanmeldungen und Frachtpapiere zwischen Firmen ausgetauscht werden. 2

V

  • Versandhandel – Verkauf aus einem gedruckten Katalog mit Bestellung per Brief oder Telefon und Lieferung durch die Post; begründet von Pryce-Jones (1861), Montgomery Ward (1872) und Sears (1888), in Deutschland Mey & Edlich (1886), Quelle (1927), Otto und Neckermann (1950). 1
  • Videotex – Textseiten mit grober Grafik, die ein Fernseher oder Terminal über die Telefonleitung von einem Zentralrechner holt; geschlossene Netze eines Betreibers wie Prestel (1979), Minitel (1982) und Bildschirmtext (1983). 2

W

  • Warenkorb – Liste der ausgewählten Waren, die über Seiten hinweg erhalten bleibt, bis der Kunde zur Kasse geht; braucht Cookies oder eine Anmeldung, weil das Web zwischen zwei Seiten alles vergisst. 3
  • Widerrufsrecht – Recht des Verbrauchers, einen Fernabsatzvertrag ohne Angabe von Gründen zu lösen und die Ware zurückzuschicken; Richtlinie 97/7/EG, in Deutschland seit 30. Juni 2000 (zwei Wochen), seit 13. Juni 2014 vierzehn Tage in der ganzen Union. 4

Z

  • Zahlungsdienst – Mittler, der die Karten- oder Kontodaten des Käufers hält und dem Händler nur das Geld weitergibt, so dass der Käufer seine Daten nicht jedem Laden anvertrauen muss; PayPal (1999), Alipay (2004), Klarna (2005), Apple Pay (2014). 4
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